Von Radarfallen und Abzocke sprechen manche Autofahrer, wenn die Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung versteckt aufgestellt werden. Sie seien „aus dem Hinterhalt abgeschossen worden“, ärgern sich dann viele, wenn die Zahlungsaufforderung eintrifft. Das Foto eines solchen behördlichen „Hinterhalts“ schickte uns ein Leser und stellte die Frage, ob es erlaubt sei, von einem Privatgrundstück aus Radarmessungen durchzuführen. „Ich habe nicht im Grundbuch nachgesehen, ob es wirklich ein Privatgrundstück ist, aber dem Anschein nach dürfte es eines sein“, fügte der Mann an und er würde sich über eine kompetente Antwort freuen, ob ein Einspruch gegen eine Strafverfügung Erfolg hätte, wenn das Beweismittel auf diese Art und Weise zustande gekommen ist.
Keine Chance
„Unseres Erachtens ist das Eigentum an der Fläche, von der aus gemessen wird, im Zusammenhang mit der Radar- oder Lasermessung grundsätzlich egal. Es muss auch keine Straße mit öffentlichem Verkehr sein“, erklärt dazu Gabriele Zöscher vom ÖAMTC.
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