60 Garagen begutachtet – Testsieger in Zürich, Schlusslicht in Wien
Abenteuer Parkhaus: schmale Rampen, wenig Orientierung, fehlende Fußwegmarkierung
Der Besuch eines Parkhauses kann sich von der Einfahrt bis zum Stellplatz abenteuerlich gestalten. Viele der Testkandidaten erwarten ihre Kunden bereits mit zu schmalen Einfahrten. Geeignete Pendelbalken zur Höhenkontrolle fehlen bei einem Drittel der getesteten Parkhäuser. Ist man erst einmal im Inneren des Parkhauses, fordern meist schmale Rampen das fahrerische Geschick des Lenkers. Bei über der Hälfte der Testkandidaten sind diese nicht durchgehend mit Schrammborden ausgestattet. "Fehlanzeige herrscht auch bei der Nummerierung von Parkplätzen: Orientierungshilfe bietet nur knapp die Hälfte der Garagen", nennt ÖAMTC-Experte Schneider einen weiteren Mangel. Dynamische Parkleitsysteme gibt es bei rund einem Viertel der Testkandidaten nicht.
Hat man einen Stellplatz gefunden, ist dieser meist sehr schmal - mit der Folge möglicher Beschädigung des eigenen oder benachbarter Fahrzeuge. Bei mehr als einem Drittel der Parkhäuser beträgt die Stellplatzbreite nur rund 2,30 Meter – auch in Österreich eine häufige Problematik. Vorsichtig sollte man nicht nur beim Ausstieg aus dem Auto, sondern auch auf dem Weg zum Ausgang sein: markierte Wege für Fußgänger sind bei knapp zwei Drittel der Parkgaragen nicht vorhanden. Teilweise lohnt es sich, bei seinen Erledigungen die Zeit im Auge zu behalten, denn 45 Prozent der getesteten Garagen berechnen ihre Tarife im wenig kundenfreundlichen 60-Minuten-, beim überwiegenden Teil aber im 30-Minuten-Takt. Nur in Spanien wird minütlich abgerechnet.
Viele Fahrzeuge sind heute deutlich breiter als ihre Vorgängermodelle. In den österreichischen Bauvorschriften für die Parkhäuser wurde darauf bisher nicht reagiert - diese sehen noch Parkflächen von 2,30 Meter Breite vor. "Garagenbetreiber sollten die Größe der Stellplätze entsprechend anpassen", so die Empfehlung des ÖAMTC-Verkehrstechnikers. Breitenzuschläge erachtet er insbesondere neben Pfeilern als sinnvoll. "Für neu errichtete Garagen sollte eine Mindestgröße für Stellplätze von 2,50 Meter Breite und 5 Meter Länge gesetzlich verankert werden", fordert Schneider. Erstrebenswert ist auch eine minutengenaue Abrechnung des Parktarifs, um höhere Kosten bei Überschreitung eines Zeitlimits zu verhindern. Nachholbedarf erkennt der Experte letztlich auch in der Installation von flexiblen Höhenkontrollen. Einige Fahrer werden erst durch einen dumpfen Schlag an ihre Gepäckbox oder Fahrräder auf dem Dach erinnert.





