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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Crosslinks EDV-Dienstleistungs GmbH (nachfolgend Crosslinks genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die Crosslinks gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
II. Preise
Es gelten die im Anbot oder in der Preisliste angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Wir behalten uns Preisänderungen vor.
Der Preis des Webspace basiert auf dem verursachten Traffic und ist limitiert mit dem jeweils angegebenen Volumen. Sites, die darüber hinausgehenden Traffic verursachen, werden mit je weiterem MB zusätzlich verrechnet.
III. Leistungen von Crosslinks
Die Verpflichtungen von Crosslinks richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von Crosslinks entgegengenommenen Auftrages.
Der Leistungsumfang ist durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung bzw. Einschulung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei Crosslinks.
IV. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Verrechnung der laufenden Leistungen erfolgt quartalsweise, jeweils im Voraus.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Crosslinks.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch Crosslinks. Bei Zahlungsverzug ist Crosslinks berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
Darüber hinaus ist Crosslinks bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Crosslinks und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Crosslinks nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.
V. Kündigung – Vertragsrücktritt
Die Vertragskündigung durch den Auftraggeber kann jeweils zum Quartal, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich erfolgen.
Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von Crosslinks zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des Crosslinks nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
VI. Gewährleistungen
Crosslinks betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Crosslinks übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Crosslinks entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
Crosslinks weist darauf hin, daß Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von Crosslinks.
Die Nutzung der Crosslinks-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von Crosslinks-Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Crosslinks.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Paßwörter geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.
Crosslinks ergreift technische Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Crosslinks ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber Crosslinks aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
VII. Haftung des Kunden für Inhalte und Netzaktivität
Crosslinks haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Crosslinks zugänglich sind. Der Vertragspartner von Crosslinks verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von Crosslinks angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden. Crosslinks behält sich jedoch vor, den Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen oder internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.
Crosslinks behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für Crosslinks oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechnung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von Crosslinks üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet.
Der Vertragspartner von Crosslinks wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl. 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber Crosslinks die allgemeine Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, den Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren. Der Vertragspartner wird darüber hinaus auf die Vorschriften des Fernmeldegesetz BGBl. 1993/908 idgF hingewiesen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auch zur Einhaltung der fernmelderechtlichen Vorschriften und insbesondere Unterlassung der Verwendung der Fernmeldeanlagen für reservierte Fernmeldedienste.
VIII. Allfälliges
Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber Crosslinks, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen auch seinen Kunden aufzuerlegen und haftet Crosslinks gegenüber für Schäden, die aus Verletzungen dieser Verpflichtung durch seine Kunden entstehen.
Diese Geschäftsbedingungen sind gültig, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich auf ihre Abrufbarkeit aufmerksam gemacht wurde und vom Empfänger unwidersprochen sind. |
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