Unfall im Ausland: Was tun?
Ein Unfall ist schon eine unangenehme Sache, passiert er dann auch noch im Ausland ist es doppelt bitter. autonet.at hat die wichtigsten Tipps für den Fall der Fälle.
Bei einem Verkehrsunfall im Ausland gibt es einige Dinge zu beachten.
Die Sachen sind gepackt, es geht in den Urlaub – doch nicht selten enden Fahrten in den wohlverdienten Urlaub mit einem Unfall. Oft kommt zur Sprachbarriere mit dem Unfallgegner noch Ratlosigkeit dazu. Soll die Polizei gerufen werden? Wer informiert die Versicherung? Berücksichtigt man allerdings nur ein paar einfache Tipps, kann die Fahrt schnell weitergehen.
Bevor man sich mit den genaueren Details des Unfalls beschäftigt, gelten zunächst einmal die selben Regeln wie bei einem Crash auf heimischen Straßen: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern, wenn nötig Erste Hilfe leisten und über die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 die Rettung verständigen.
Polizei ja oder nein?
Grundsätzlich gilt, wenn bei dem Unfall eine Person zu Schaden gekommen ist, muss die Exekutive verständigt werden. Bei einem Blechschaden kann in den meisten Fällen auf die Polizei verzichtet werden, außer es gibt Probleme bei der Verständigung mit dem Unfallgegner. „Nach der Amtshandlung sollte man sich auf jeden Fall eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen lassen“, rät ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Daten austauschen
So wie ein Pannendreieck und ein Erste-Hilfe-Set gehört auch ein europäischer Unfallbericht in jedes Fahrzeug. Gleich nach dem Crash müssen Personen-, Fahrzeug und Versicherungsdaten ausgetauscht werden. Der von beiden Parteien ausgefüllte und unterschriebene Bericht trägt zur raschen Schadensabwicklung bei. Wichtig! Zeit lassen beim Ausfüllen und in der Eile keine falschen Angaben unterschreiben.
Beweisaufnahme
Halten Sie jedes Detail, auch wenn es noch so klein und unwichtig scheint, am besten mittels Fotokamera fest – Beweisfotos können im Ernstfall äußert hilfreich sein. „Auch Unfallspuren und –schäden beim Gegner genau festhalten“, empfiehlt Hoffer. Der Jurist rät weiter dazu, keine Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht und auf keinen Fall am Unfallort (z.B. im Unfallbericht) Schuldeingeständnisse zu machen.
„Unfallhelfer“, Versicherungsmeldung und Mietwagen
Achtung bei Helfern, die anbieten, das nicht mehr fahrtüchtige Auto zur nächsten Werkstatt zu schleppen. Oft endet das in einem böschen Erwachen und ohne fahrbaren Untersatz. Wenn man mit einem Mietwagen einen Unfall hatte, sofort die Mietwagenfirma informieren und auf keinen Fall das Fahrzeug auf eigene Faust abschleppen oder reparieren lassen. Wenn der Unfallgegner nicht eindeutig zur Gänze am Unfall schuld ist, muss binnen sieben Tagen eine Meldung an die eigene Haftpflichtversicherung gemacht werden.
Reise-Kaskoversicherungen
Vor Fahrtantritt sollte man sich unbedingt davon überzeugen, ob man eine ständige Kaskoversicherung hat. Ist das nicht der Fall, ist es ratsam eine Reise-Kaskoversicherung abzuschließen. Somit ist sichergestellt, dass man sein Geld auch wenn man völlig unverschuldet zu Schaden gekommen ist, rasch bekommt. Automobil-Klubs wie zum Beispiel der ÖAMTC bieten ihren Mitgliedern spezielle Reiseversicherungen mit einer frei wählbaren Versicherungsdauer von zehn bis 62 Tagen an.
DruckenSenden29.09.2009 von Raphael Pikisch