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Härtere Strafen für Verkehrssünder

Seit 1. September 2009 sind auf Österreichs Straßen neue Verkehrsstrafen in Kraft. Temposündern und Alkolenkern werden in Zukunft kräftig zur Kasse gebeten.

Mike Vogl - Pressefoto Neumayr/picturedesk.com
An dieser Dame sollte man sich ein Beispiel nehmen: Ihr Alko-Test ergab 0,00 Promille. 
678 Menschen mussten im Jahr 2008 auf Österreichs Straßen ihr Leben lassen. Die Hauptunfallursache war dabei mit 34,9 Prozent nicht angepasste Geschwindigkeit, zudem war in sieben Prozent der Fälle Alkoholisierung Schuld an tödlichen Unfällen. Verkehrsministerin Doris Bures von der SPÖ will nun mit einem neuen Verkehrssicherheitspaket diese Zahlen senken.

Runter vom Gas
Seit 1. September 2008 gelten in Österreich neue Richtlinien, die höhere Strafen für Temposünder und härtere Maßnahmen gegen Alkolenker vorsieht. So muss in Zukunft jeder, der abseits der Autobahn mit mehr als 30 km/h zu viel erwischt wird, mindestens 70 Euro zahlen. Das hat zum Zweck, dass künftig auch ausländische Autofahrer belangt werden können.

Noch härter fallen die Strafen für jene Raser aus, die mit 40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/ außerorts geblitzt wird. In diesem Fall werden mindestens 150 Euro fällig und zudem muss man seinen Führerschein für zwei Wochen abgeben.

Weiters wurden die Verkehrsstrafen auf den Autobahnen erstmals österreichweit vereinheitlicht. Je nach Tempoüberschreitung zahlt man bei Organstrafmandaten zwischen 20 bis 50 Euro (bei Überschreitungen bis 10 km/h bzw. bei 20 bis 30 km/h) und bei Anonymverfügungen 30 Euro (bis 10 km/h) bis 60 Euro (20 bis 30 km/h).

Don’t drink an drive
Aber nicht nur Raser werden in Zukunft kräftig zur Kasse gebeten, auch Alkolenker können sich auf rauen Gegenwind gefasst machen. Wer mit einem Promille-Wert zwischen 0,5 und 0,79 erwischt wird, muss zwischen 300 und 3.700 Euro (bisher 218 bis 3.633 Euro) berappen. Für Lenker, die noch tiefer ins Glas geschaut haben und zwischen 0,8 und 1,19 Promille haben, dürfen an den Staat mindestens 800 Euro überweisen. Zudem wird bei diesem Alkoholisierungsgrad ein „Coaching“ fällig, welches extra zu bezahlen ist.

Jene, die noch mehr trinken und erwischt werden, müssen sich auf einen längeren Führerscheinentzug gefasst machen. Musste man ab 1,6 Promille nur vier Monate auf seinen fahrbaren Untersatz verzichten, sind es seit dem 1. September sechs Monate.

DruckenSenden01.09.2009 von Raphael Pikisch

 

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