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24.09.09 von Raphael Pikisch

Vormerksystem: So funktioniert’s

Seit 2005 gibt es in Österreich das Vormerksystem. Doch für welche Vergehen bekommt man eigentlich einen Eintrag und was passiert, wenn ich eine Vormerkung erhalte? autonet.at hat die Antworten.

DEMANGE FRANCIS / Gamma/eyedea / picturedesk.com
Bei Rot über die Ampel fahren kostet nicht nur viel Geld, sondern bringt auch eine Vormerkung im Führerscheinregister. 
„Bekommt man fürs zu schnell fahren eigentlich auch eine Vormerkung?“ Eine Frage, die sich zahlreichen österreichischen Autofahrer seit der Einführung des Vormerksytem am 1. Juli 2005 stellen. Die Antwort ist Nein, aber ein Freibrief zum Rasen ist es nicht. Denn nach wie vor gilt: Wer rast oder andere gefährdet erhält gleich die „Rote Karte“ und darf für einige Monate zu Fuß gehen. Das Vormerksystem ist wie die „Gelbe Karte“ der Straße. Für bestimmte Delikte gibt es eine Vormerkung im Führerscheinregister – die Vorstufe zur Entziehung der Lenkberechtigung.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie will damit erreichen, frühzeitig einen Risikolenker zu erkennen, diesen auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihn zu einem rücksichtsvollen Fahrer „erziehen“ zu können. Das heißt: Wer gegen bestimmte Verkehrsregeln verstößt, muss neben der üblichen Geldstrafe mit einem Eintrag im Führerscheinregister rechnen.

Die Delikte im Überblick:
1) Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein (LKW und Autobus)
2) Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein
3) Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung
4) Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg
5) Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (darunter Entzugsdelikt)
6) Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung
7) Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung
8) Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
9) Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern
10) Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von
gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
11) Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits geschlossenen Schranken
12) Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln
13) Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung

Wie funktioniert das Vormerksystem?
Wer einen der oben genannten schweren unfallrelevanten Verkehrsverstöße begeht, erhält bei der ersten Übertretung eine Vormerkung im Register. Der Lenker wird per Strafbescheid über sein Vergehen und drohende weitere Schritte informiert. Nach dem zweiten Delikt wird es langsam ernst. Es folgt der Auftrag eine Maßnahme zu absolvieren. Diese Maßnahmen reichen von psychologischen Gesprächen über Fahrsicherheitstrainings bis hin zu Schulungen zur richtigen Kindersicherung

Wer es dann noch immer nicht begriffen hat und binnen zwei Jahren ein drittes Delikt begeht, darf seinen Führerschein für mindestens drei Monate abgeben. Wurde der Fahrer aber richtig „erzogen“ und begeht innerhalb von zwei Jahren kein Folgedelikt mehr, wird die Vormerkung in weiterer Folge nicht mehr berücksichtigt. Wer „nur“ leichte Verkehrsübertretungen oder gar nur Parkdelikte setzt, braucht hingegen abgesehen von der obligatorischen Geldstrafe nichts zu befürchten.


» Der Info-Folder zum Vormerksystem
 

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