Kindersitze: Was es zu beachten gilt
Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes. Vor allem wenn sie im Auto mit unterwegs sind. Hier werden alle offenen Fragen zum Thema Kindersitz beantwortet.
Kinder müssen bei jeder Fahrt im Auto gesichert sein. Für die jeweilige Körpergröße gibt es passende Sitze.
Wie so oft kommt alles auf einmal zusammen. Keine Windeln mehr zu Hause, der Mittlere verlangt nach einem speziellen Menü, dass natürlich nicht im Kühlschrank ist und die Älteste wartet auf Abholung vom Kindergarten. Zu allem Überdruss ist die Oma – sprich bester Babysitter der Welt – im Urlaub und kann nicht auf die Kleinen aufpassen. Also schnell alles zusammengepackt, die beiden Jüngsten schön warm eingepackt und ins Auto gepflanzt. Stress pur und Ansatzpunkt für eine Reihe von Fehlern, die fatal enden können.
Fast 20 Prozent der Kinder sind ungesichert im Auto
Laut einer aktuellen Erhebung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit sind fast 20 Prozent der im Auto mitfahrenden Kinder gänzlich ungesichert und in zwei von drei Fällen werden bei der Verwendung von Kindersitzen Fehler gemacht. Die Folgen können dramatisch sein. Sie reichen von schweren Verletzungen bis zum Tod. Unfälle als Mitfahrer sind bei Kindern die häufigste nicht krankheitsbedingte Todesursache. Warum Kinder falsch oder gar nicht gesichert sind, hat verschiedene Gründe. Bequemlichkeit und Nachlässigkeit sollte es auf keinen Fall sein und fehlende Informationen kann man auch leicht ausgleichen.
Was sagt der Gesetzgeber?
Im Kraftfahrgesetz ist genau festgelegt, was bei der Beförderung von Kindern zu beachten ist. Grundsätzlich hat jedes Kind Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Wie viele Sitzplätze ein Fahrzeug hat ist im Zulassungsschein ersichtlich, demzufolge dürfen auch nur so viele Personen mitgenommen werden. Wie alle anderen Personen auch, müssen Kinder einen Sicherheitsgurt verwenden. Kinder mit einer Körpergröße unter 150 Zentimeter müssen mit geeigneten Kinderrückhaltesystemen gesichert werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es bei Unfällen zu Verletzungen durch den Gurt kommen kann. Der Fahrer hat die Verantwortung für die Einhaltung der Kindersicherungspflicht. Bei Nichtbeachtung droht eine Anzeige. Die Geldstrafe reicht bis 5000 Euro. Außerdem gilt ein Verstoß gegen diese Regelung als Vormerkdelikt beim Punkteführerschein.
Was bei der Anschaffung eines Kindersitzes zu beachten ist
Will man Kinder im Auto befördern, sollte man sich schon beim Autokauf Gedanken darüber machen. Lassen sich im gewählten Fahrzeug Kindersitze montieren? Wie sieht es aus, wenn ich mehrere Kinder befördern will? Können auf der Rücksitzbank etwa drei Kindersitze montiert werden? Kann ein Kindersitz auch problemlos auf dem Beifahrersitz montiert werden? Grundsätzlich dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz transportiert werden, so lange dieser mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet ist. Zu Beachten gilt aber, dass Kindersitze gegen die Fahrtrichtung auf diesem Platz nur montiert werden dürfen, wenn der Front-Airbag abgeschaltet werden kann. Durch auslösende Airbags kann es nämlich zu fatalen Verletzungen kommen. Moderne Fahrzeuge bieten die Deaktivierung des Beifahrerairbags. Ist das technisch nicht möglich, dürfen Kindersitze gegen die Fahrtrichtung nur im Fond montiert werden. Eine Anbringung gegen die Fahrtrichtung ist vor allem bei Säuglingen die sichere Variante. Die Kräfte bei einem Unfall werden besser abgefangen und der Körper des Kindes weniger stark belastet.
Auf Seite Zwei erfahren sie mehr über die unterschiedlichen Sitzsysteme und was beim Kauf zu beachten ist.