Achtung beim Gebrauchtwagenkauf
In Zeiten der Wirtschaftskrise bleibt für viele der Kauf eines Neuwagens ein unerfüllter Traum, also muss ein Gebrauchtwagen her. Doch hier ist Vorsicht geboten, den laut ARBÖ hat jeder Gebrauchtwagen im durchschnitt rund sechs schwere Mängel.
Die Auswahl an Gebrauchtwagen ist groß, doch nicht jeder wird den Versprechnungen gerecht.
Ein drei Jahre alter VW Golf um knappe 10.000 Euro. Das ist eines von vielen Gebrauchtwagen-Angeboten, über die man bei der Suche nach einem guten Gebrauchten stolpert. Der Preis gilt angesichts der Produktbeschreibung und der gefahrenen Kilometer durchaus fair. Doch Achtung: Immer häufiger treten bei Gebrauchtwagen schwere Mängel auf.
Ortete der ÖAMTC im März noch durchschnittlich fünf schwere Mängel, kommt der ARBÖ laut seinen Ankaufstest aus dem Jahr 2008 sogar auf sechs grobe technische Gebrechen. Defekte Bremsen, undichter Motor mit Ölauslauf, abgefahrene Reifen sowie Mängel am Fahrwerk, an der Fahrzeugbeleuchtung und beim Auspuff sind die häufigsten Defekte bei Gebrauchtwagen.
Ankaufstest ist unverzichtbar
Doch so etwas muss nicht sein. Denn die Autofahrer-Klubs bieten für ihre Kunden Ankaufstest an, in denen diese erheblichen Sicherheitsrisiken und verstecken Mängel sofort ans Tageslicht kommen. Doch die Verkäufer sträuben sich gegen solche Ankaufstests und versuchen ihre Kunden mit fadenscheinigen Argumenten, den Weg zum Autofahrerklub auszureden.
Der ABRÖ veröffentlichte nun eine Liste mit den sechs häufigsten Scheinargumenten, um ihre defekten Gebrauchten trotzdem an den Mann bzw. die Frau zu bringen.
Scheinargument Nummer 1:
„Der Wagen ist DER Renner. Sie müssen sofort entscheiden, sonst ist er weg!"
Lassen Sie sich nicht zu einer unüberlegten Blitzentscheidung drängen. Es ist ihr Geld, das auf dem Spiel steht! Sollten später Probleme auftauchen, wird sich der Verkäufer "abputzen".
Scheinargument Nummer 2:
"Das brauchen wir nicht extra in den Kaufvertrag hineinschreiben!"
Nur was schriftlich ausgemacht wurde, pickt! Was nicht im Kaufvertrag oder in der Kaufvereinbarung steht, kann nachträglich gar nicht oder nur sehr schwer eingefordert werden! Zum Beispiel, dass "das erste Jahresservice gratis" ist.
Scheinargument Nummer 3:
"Wenn im ersten Jahr Fehler auftauchen, werden wir schon zusammenkommen!"
Beim Gebrauchtwagenhändler steht ihnen vom Gesetz her sogar zwei Jahre lang Gewährleistung zu! Nur wenn Sie etwas extra unterschreiben, verkürzt sich diese Frist auf ein Jahr. Wer das Auto von privat zu privat verkauft, verzichtet man allerdings meistens auf diese einjährige Gewährleistung, dafür sollte der Kaufpreis günstiger sein.
Scheinargument Nummer 4:
"Das Auto ist so gut wie neu, alle Service-Arbeiten wurden gemacht. Ein Ankaufstest kostet nur unnötiges Geld."
Vertrauen ist gut, Kontrolle besser. Lassen Sie sich keinen Bären aufbinden und Fachleute für sich arbeiten. Die Kosten für einen Ankaufstest können sie locker wieder hereinspielen: indem Sie vor dem Kauf gewisse Reparaturen verlangen oder eine Preissenkung. Ein ARBÖ-Ankaufstest für PKW dauert 1,5 Stunden und kostet 60,85 Euro.
Scheinargument Nummer 5:
"Das Auto ist garantiert unfallfrei!"
Unterschiede beim Lack, nachlackierte Stellen, ausgewechselte Verstrebungen im Motorteil oder Kofferraum sind Hinweise, dass dem nicht so ist. Abhilfe schafft auch hier ein Ankaufstest.
Scheinargument Nummer 6:
"Laut Eurotax-Liste ist das Auto noch ... Euro wert!"
Die Händler geben meistens nur einen Wert aus der Eurotax-Liste bekannt, nämlich den höheren Verkaufswert für Händler. Es gibt aber auch noch einen zweiten Eurotax-Wert, nämlich den Einkaufswert für Händler. Die Differenz zwischen beiden ist ihr Verhandlungsspielraum. Mängel, Dellen bzw. anstehende Reparaturen vermindern den Gebrauchtwagenwert. Je mehr Kilometer gefahren wurden, desto mehr vermindert sich der Kaufpreis nach der Eurotax-Liste.
Umgekehrt muss man für weniger gefahrene Kilometer ein höheren Preis akzeptieren. Doch woran erkennt man, dass der Kilometerstand tatsächlich nicht gefälscht wurde?
Der Kilometerstand wird laufend aufgezeichnet. Bei Fahrzeugüberprüfungen, wie der §57A-Überprüfung, beim Service, oder auch bei der KfZ-Versicherung - explizit nach Schäden und auf Reperaturrechnungen. Auch nach einem Fahrtenbuch kann man fragen.
DruckenSenden26.08.2009 von Raphael Pikisch